ZU DEN BEREICHEN
Wirtschaftliche Sanierung mit der Schlauchliner-Methode
Wie Kommunen und Netzbetreiber durch bauliche Schadensbehebung Kosten und Energie einsparen können
Der größte Vermögenswert einer Kommune ist in der Regel ihr Kanalnetz: Über Jahrzehnte hinweg erfüllt es 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr seine Aufgaben. Doch in vielen Gemeinden sind die Kanalnetze schadhaft. Regional unterschiedliche Vorschriften legen deshalb fest, in welchen Zeiträumen die Standsicherheit, Betriebssicherheit und Dichtheit der abwassertechnischen Anlagen kontrolliert werden müssen. Spätestens wenn das Wasserwirtschaftsamt Bedenken anmeldet, sind Gemeinden und Netzbetreiber gezwungen, ihre Kanäle zu inspizieren und in Stand zu setzen.
23 % Aufwandssteigerung durch Fremdwasser im Kanal
In der betrieblichen Praxis stellt die fehlende Dichtheit der Kanalnetze für den Großteil der Netzbetreiber die maßgebliche Motivation zur Sanierung des Kanalsystems dar. Denn das durch schadhafte Stellen in den Kanal eindringende Fremdwasser erhöht die Gesamtwassermenge im Kanalnetz. Das bedeutet zweierlei: Erstens kommt wesentlich mehr Wasser in der Kläranlage an, als nötig wäre: ca. 23 % des in der Kläranlage zu reinigenden Abwassers in Deutschland ist Fremdwasser. Dadurch wenden Pumpwerke und Kläranlage unnötig mehr Energie zum Transport und zur Reinigung des Abwassers auf. Zweitens kann eine eigentlich ausreichende Dimensionierung des Kanals durch die ungeplanten Zusatzwassermengen zu klein werden.
Ist eine geschlossene Kanalsanierung wirtschaftlich?
Wie bekommt man also das Fremdwasser aus dem Kanal? Die Kanalsanierung stellt zumeist einen wichtigen Baustein zur Reduzierung des Fremdwasseranteils in der Kläranlage dar. Als vor rund fünfzig Jahren die ersten Schlauch-Inliner eingebaut wurden, ahnte wohl kaum jemand, welche Bedeutung den geschlossenen Sanierungstechniken eines Tages zukommen würde. Geschlossene Verfahren kommen ohne Aufgrabungen vor Ort aus und sind dementsprechend attraktiv.
Schlauchinliner-Methode: Die Allzweck-Waffe der Kanalsanierung
Über die Jahre konnten sich die Schlauchinliner neben der nach wie vor unverzichtbaren Sanierung durch Erneuerung der abwassertechnischen Anlagen in offener Bauweise am Sanierungsmarkt fest etablieren. Dabei wird der Kanal mit einem Inliner („Rohr im Rohr“) von innen ausgelegt, abgedichtet und stabilisiert. Die Methode überzeugt durch ein breites Anwendungsspektrum, eine wirtschaftliche Kostenstruktur, ein zwischenzeitlich ausgereiftes Zulassungs- und Qualitätsmanagementsystem sowie einen mittlerweile langfristigen Erfahrungszeitraum. In vielen Fällen sind geschlossene Reparatur- und Renovierungsverfahren gegenüber einem Neubau deutlich im Vorteil.
Wann lohnt sich ein Neubau?
Die Straße muss nicht aufgerissen werden und die Kosten bleiben im Rahmen: Dass die geschlossene Sanierung in aller Regel deutlich günstiger zu haben ist, als eine Erneuerung in offener Bauweise, ist ihr Erfolgsrezept. Doch es gibt auch Grenzen: Ein z. B. mittels Schlauchliner sanierter Kanal bietet lediglich rund die Hälfte der statistischen Lebenserwartung von 70 - 80 Jahren eines Neubaus. Bei den meisten Reparaturverfahren kann die Lebenserwartung nur mit 1/8 - 1/7 der kalkuliert werden. Es ist also stets eine Langzeitbetrachtung durchzuführen – mindestens über den Vergleichszeitraum eines Kanalneubaus – um die Wirtschaftlichkeit eines Sanierungsverfahrens zu ermitteln.
So läuft das Sanierungsverfahren mit Schlauchliner ab:
1. Zustandserfassung durch Kamerabefahrung und optische Inspektion
2. Sanierungskonzept (Bedarfsplanung und Kostenschätzung) auf Grundlage der Schadenserhebung
3. Abstimmung mit dem Netzbetreiber – ggf. Aufteilung des Sanierungsumfangs in Bauabschnitte
4. Vorbereitung des Liner-Einbaus. Ein Kanalroboter misst die Zuläufe von Grundstücken und Straßensinkkästen ein. Außerdem beseitigt er Hindernisse im Altrohr – der Liner darf beim Einbau an keinem Hindernis hängen bleiben.
5. Einbau des Liners.Durch Wassersäule oder über Einzug mittels Seilwinde wird der Schlauchliner in den Kanal inversiert, bzw. eingezogen.
6. Aushärtung des Liners.Damit der Liner dicht an die Rohrwand des Kanals anschließt, wird der Liner mit Druckluft aufgeblasen. Dann härtet das Liner-Harz durch Wasserdampf oder UV-Licht aus und bildet so ein „Rohr im Rohr“.
7. Zuläufe öffnen. Sofort nach der Aushärtung des Liners fräst ein Roboter die Zuläufe im Kanal auf.
Information: Rechtliche Rahmenbedingungen der kommunalen Abwasserbeseitigung Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 60 Abwasseranlagen
(1) Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden.
Im Übrigen dürfen Abwasseranlagen nur nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.
(2) Entsprechen vorhandene Abwasseranlagen nicht den Anforderungen nach Absatz 1, so sind die erforderlichen Maßnahmen innerhalb
angemessener Fristen durchzuführen.
§ 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitung und Abwasseranlagen
(2) Wer eine Abwasseranlage betreibt, ist verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwassers und der Abwasserinhaltsstoffe selbst zu überwachen.
Zuständigkeitsbereich und Schnittstellen zwischen öffentlichem und privatem Kanalnetzbetreiber, einschließlich der finanziellen Zuständigkeiten bezüglich des Unterhalts von abwassertechnischen Einrichtungen
Regelung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich über Landesgesetze oder kommunale Entwässerungssatzungen (EWS).
DIN 1986-3
Verbot der Grundwassereinleitung in die Kanalisation







