ZU DEN BEREICHEN
VgV-Verfahren für Bayerns erste Radschnellverbindung gewonnen
WipflerPLAN überzeugt im Wettbewerb um den 3. Bauabschnitt
Im Auftrag des Staatlichen Bauamts Freising plant WipflerPLAN bereits den Hochbrück-Abschnitt der ersten, bayerischen Radschnellverbindung zwischen der Stadtgrenze München und Garching entlang der B 13. Die nächsten Streckenabschnitte waren 2020 europaweit nach VgV ausgeschrieben. In der erstmals digitalen Vergabeverhandlung präsentierten unsere Verkehrsplaner im Oktober gemeinsam mit unserem ARGE-Partner PBU ihr Umsetzungskonzept.
Anforderungen an die Bewerber
Gefordert war es unter anderem, die Vorgehensweise bei der Variantenuntersuchung für alternative Trassenführungen zu erläutern, die Gesamtkoordination aller fachlich Beteiligten überzeugend darzulegen sowie Maßnahmen zum Umgang mit der aktuellen Konjunktur darzustellen. Planungsziel ist neben der Schaffung einer attraktiven Radverbindung, die Förderfähigkeit nach der neuen BMVI-Verwaltungsvereinbarung zu erreichen.
Zuschlag an ARGE WipflerPLAN / PBU
Das Projektteam überzeugte den Auslober mit seinen Überlegungen zur Projektanalyse und Herangehensweise und erhielt dafür am 21. Dezember den Zuschlag – einem vorgezogenen Weihnachtsgeschenk. Ein Fachbeitrag zur Radschnellverbindung München ist übrigens gerade im Magazin „der gemeinderat“ erschienen.
> Fachbeitrag „der gemeinderat“ 12/2020 (PDF)
Neue Förderung für Radschnellwege
In Deutschland gibt es mit den Radschnellwegen Ruhr RS1, Göttingen, Osnabrück – Belm und Darmstadt – Frankfurt im Wesentlichen erst vier fertiggestellte Radschnellverbindungen. Letzterer wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert, das im Juli 2020 eine neue Verwaltungsvereinbarung mit Förderbedingungen für Radschnellwege veröffentlicht hat.
Das BMVI fördert mit rund 2,3 Mio. Euro die Planung des rund 23 Kilometer langen Radschnellwegs von München nach Garching und Unterschleißheim. Dies ist die erste BMVI-Förderung für ein Radschnellwegeprojekt in Bayern. Staatsministerin Schreyer freut sich: „Der Radschnellweg (…) ist ein wichtiger Baustein, um München, Unterschleißheim und den Forschungsstandort Garching noch besser aneinander anzubinden, Staus zu vermeiden und den Verkehr insgesamt zu verflüssigen.“
Verwaltungsvereinbarung
„Radschnellwege 2017 – 2030“* in Kürze
Förderung
Die Verwaltungsvereinbarung „Radschnellwege 2017 – 2030“ sieht Finanzhilfen des Bundes an Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände für den Neu-, Um- und Ausbau von Radschnellwegen vor.
Fördervoraussetzung
- Investitionen, die erst nach 2022 oder überhaupt nicht getätigt würden.
- zusammenhängendes Netz
- großzügige Breite (Zweirichtungsradwege: 4 m, Einrichtungsradwege: 3m)
- Knotenpunkte ohne Wartezeiten für den Radverkehr
- Trennung des Radverkehrs von anderen regelmäßig zu erwartenden Verkehrsarten
- möglichst geringe Steigungen
- hohe Belagsqualität
- bau- und verkehrstechnisch einwandfrei
- Unter Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant
- Verkehrsbedeutung für Berufs- und Pendlerverkehre
- Radverkehrspotenzial von mehr als 2.000 Radfahrten (DTVRad) pro Tag im Querschnitt
- nicht überwiegend touristischen Verkehren dienend
- Mindestlänge von 10 km
- dauerhaft und verkehrssicherer Betrieb und Unterhalt - einschließlich Winterdienst
*Quelle: BMVI: Verwaltungsvereinbarung „Radschnellwege 2017 – 2030“, 20.07.2020







