Erschließungsträger

Wir entwickeln Baugebiete.

Und entlasten Kommunen.

Der Abschluss eines Erschließungsvertrags zwischen einer Gemeinde und einem „Dritten“ wird durch § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB geregelt. Damit überträgt die Gemeinde die ihr nach § 123 Abs. 1 BauGB obliegende Erschließung eines bestimmten Gebiets ganz oder teilweise auf den „Dritten“, also eine eigene juristische Person.

Die WipflerPLAN Erschließungsträgergesellschaft unterstützt Kommunen, die Möglichkeiten der kooperativen Baulandentwicklung durch städtebauliche Verträge optimal für sich zu nutzen. Wir beraten bei der Entwicklung, Steuerung und Durchführung Ihrer Baugebietserschließung. Der Vorteil für die Gemeinden durch Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen nach § 11 BauGB liegt auf der Hand: Sie verringern den Verwaltungsaufwand, vermeiden langwierige Einspruchsverfahren und haben zudem die Möglichkeit, 100 Prozent der entstehenden Erschließungskosten umzulegen.

Wir führen die Erschließung eines Baugebiets auf eigene Kosten und eigene Rechnung durch, ohne dass später eine Abrechnung durch die Gemeinde erfolgt. Im Anschluss überträgt die WipflerPLAN Erschließungsträger- und Projektsteuerungsgesellschaft das Baugebiet auf die Gemeinde, die dieses als öffentliche Erschließungsanlage widmet oder betreibt. Der Erschließungsträger verpflichtet sich zur Übernahme der gesamten Kosten der von ihm durchgeführten Erschließungsarbeiten. Dazu gehören mitunter Aufwendungen für die Planung, die Ausgaben für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Baukosten. Die dabei entstehenden Gesamtkosten werden über geschlossene Kostenerstattungsvereinbarungen durch die beteiligten Grundstückseigentümer refinanziert.

Durch die enge Verzahnung von WipflerPLAN Erschließungsträger- und Projektsteuerungsgesellschaft mit der WipflerPLAN Planungsgesellschaft können wir Ihnen alle Leistungen einer kompetenten Architektur- und Ingenieurgesellschaft aus einer Hand bieten.

Leistungen

Unterstützung bei Verträgen

Exakte Kostenkalkulation

Ausarbeitung eines Kostenumlegungsschlüssels gemeinsam mit dem Vertragspartner

Herbeiführung der Baufreigabe durch die Kommune

Steuerung der Ausführung

Abnahme der erstellten Erschließungsanlage mit der Kommune

Kontrolle und Zusammenstellung aller Schluss- und Teilschlussrechnungen der ausführenden Firmen

Übernahme aller Gewährleistungsansprüche

Unterstützung bei der Durchführung einer privaten Umlegung nach BauGB bzw. Unterstützung bei einer öffentlichen Umlegung

Einholung von Bankbürgschaften

Aufstellung und Fortschreibung von Zahlungsplänen

Anforderung und Abwicklung aller Abschlagszahlungen

Projektbuchhaltung

Endabrechnung mit allen Beteiligen

Projektdokumentation

AKKREDITIERT DURCH:

Projektbeispiele

Baugebiet "Schelmengrund II" in Rohrbach

Auftraggeber: Gemeinde Rohrbach
Nettobauland: 50.400 m²
Unsere Leistung: Erschließungsträger

Baugebiet Doderhof

Auftraggeber: Pfaffenhofen a. d. Ilm
Nettobauland: ca. 27.500 m²

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Baugebiet „Pobenhausen Süd-West“

Auftraggeber: Gemeinde Karlskron
Nettobauland: ca. 24.500 m²

ersch-pobenhausen

Erschließung Baugebiet „Etzwiesen“

Auftraggeber: Gemeinde Rohrbach

ersch-etzwiesen-2

Leistungen

Unterstützung bei Verträgen

Exakte Kostenkalkulation

Ausarbeitung eines Kostenumlegungsschlüssels gemeinsam mit dem Vertragspartner

Herbeiführung der Baufreigabe durch die Kommune

Steuerung der Ausführung

Abnahme der erstellten Erschließungsanlage mit der Kommune

Kontrolle und Zusammenstellung aller Schluss- und Teilschlussrechnungen der ausführenden Firmen

Übernahme aller Gewährleistungsansprüche

Unterstützung bei der Durchführung einer privaten Umlegung nach BauGB bzw. Unterstützung bei einer öffentlichen Umlegung

Einholung von Bankbürgschaften

Aufstellung und Fortschreibung von Zahlungsplänen

Anforderung und Abwicklung aller Abschlagszahlungen

Projektbuchhaltung

Endabrechnung mit allen Beteiligen

Projektdokumentation