Die gesplittete Abwassergebühr

Verpflichtend ab 12 % Kostenanteil für die Regenwasserbeseitigung

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In Bayern ist die gesplittete Abwassergebühr noch nicht flächendeckend eingeführt. Bisher berechnen viele Gemeinden die Gebühren, die Bürger für ihr Abwasser bezahlen, nach der Menge des Frischwasserverbrauchs. Die dahinterstehende Annahme ist, dass jeder Bürger genau so viel Wasser in das Kanalnetz ableitet, wie er über den Wasserhahn, die Waschmaschine oder die Toilette verbraucht.

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Das ist aber nicht das einzige Abwasser, das im Kanal ankommt: Regenwasser, das von Dächern, Parkplätzen oder anderen versiegelten Flächen abfließt, wird ebenfalls in den Kanal geleitet. Eigentümer großer, versiegelter Grundstücks- und Dachflächen verursachen erhebliche Mengen Regenwasser im öffentlichen Kanalnetz. Das erfordert entsprechende Kanaldurchmesser, Pumpenstunden, Regenrückhaltebecken, Entlastungsbauwerke und Kosten auf der Kläranlage.

Da das Kommunalabgabengesetz im Artikel 8, Abs.4 die verursachergerechte Beteiligung an den Kosten fordert, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in seinem Urteil vom 27.09.2018_20 N 16.1422 ein weiteres Mal auf die Notwendigkeit der getrennten Erhebung von Schmutz- und Regenwassergebühren hingewiesen, wenn der Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung mehr als 12 % beträgt.

Was ist die gesplittete Abwassergebühr?
Im Gegensatz zur bisherigen Berechnung der Abwassergebühr nach dem Trinkwasserverbrauch, trennt die gesplittete Abwassergebühr die Kosten für Schmutz- und Regenwasser:

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Das hat entscheidende Vorteile:

Gebührengerechtigkeit
Durch die getrennte Abwassergebühr werden die Kosten nach dem Verursacherprinzip aufgeteilt: Wer wenig Abwasser produziert, zahlt auch weniger. In Summe bleiben die Gebühren gleich, sie werden nur gerechter verteilt – auch auf die, die versiegelte Grundstücke besitzen und damit mehr Regenwasser in den Kanal einleiten.

Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs
Die gesplittete Abwassergebühr schafft Anreize, Flächen zu entsiegeln, Niederschlagswasser versickern zu lassen oder je nach den örtlichen Gegebenheiten auf dem Grundstück zu belassen. Auf dem Grundstück kann also viel zur Anreicherung des Grundwasserspiegels getan werden.

Nachhaltige Infrastruktur: Ressourcen schonen und Kosten sparen
Jeder m³ Niederschlagswasser, der nicht in das Kanalnetz geleitet wird, muss weder von einem Mischwasserentlastungsbauwerk, noch von der Kläranlage oder einem Vorfluter aufgenommen werden. Kläranlage und Vorfluter werden hydraulisch und stofflich entlastet, die Betriebs- und Unterhaltungskosten sinken und das gespeicherte Regenwasser kann im Haushalt und Garten genutzt werden. Das schont die Ressource Trinkwasser und vermeidet Hochwasserspitzen.

Rechtssicherheit: Kommunen sind zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr verpflichtet. Im Zweifelsfall trägt die Gemeinde die Beweislast, dass von der gesplitteten Gebührenerhebung abgesehen werden kann (BayVGH -Urteil vom 31. März 2003 Az. 23B02.1937 – W 2 K 01.997).

Aktuelle Geodaten versiegelter Flächen
Zur Gebührenberechnung werden die Daten aller befestigten und bebauten Flächen der Kommune erhoben. Dadurch erhält die öffentliche Verwaltung Geoinformationen, die z.B. das Bauamt bei seiner Arbeit unterstützt und den Aufwand bei wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren reduziert.

Einfaches WipflerPLAN-Verfahren zusammen mit dem Bayerischen Gemeindetag entwickelt
Als Ingenieurbüro ermitteln wir für die Einführung der Niederschlagswassergebühr die angeschlossenen, befestigten Flächen entsprechend den Alternativen der Mustersatzung. Gerne beraten wir Sie bei der Wahl des für Ihre Kommune passenden Verfahrens.

Der Großteil unserer bisherigen Kunden hat sich für das von uns entwickelte Stufen-Verfahren mit Grundstücksabflussbeiwerten entschieden, da es den Verwaltungsaufwand bei der späteren Pflege der Daten gegenüber anderen Verfahren geringhält. Dabei wird über die bebauten und befestigten Flächen eines Grundstücks ein Grundstücksabflussbeiwert gebildet. Dieser Wert trifft eine Aussage über den Versiegelungsgrad der Fläche und lässt sich dann in eine von mehreren „von – bis“-Stufen gruppieren. Die Stufen-Mittelwerte bilden die Grundlage zur Gebührenerhebung. Veränderungen ergeben sich also lediglich, wenn der Sprung in die nächste Stufe erreicht wird.

WipflerPLAN hat in Zusammenarbeit mit Dr. Juliane Thimet vom Referat „Wasserrecht, Einrichtungen Wasser/Abwasser, Rechtschutz“ des bayerischen Gemeindetags das Grundstücksabflussverfahren in Stufen selbst entwickelt. In Thimets Praxis-Kommentar „Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern“ ist im Teil IV Mustersatzungen als Alternative 1a zum §10a der BGS-EWS das WipflerPLAN-Stufenverfahren als Satzungstext abgebildet.

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Unser Team übernimmt für Sie alle notwendigen Schritte zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr:

  • Beschaffung der Grundlagendaten
  • Absprachen mit Verwaltung und politischen Gremien
  • Ermittlung der zu beteiligenden Grundstücke
  • Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen
  • Personalisierte Anschreiben mit Lageplan zur Bürgeranhörung
  • Informationsveranstaltungen und Ansprechpartner für Bürger
  • Einarbeitung der geprüften Flächen in die Datenbank
  • Daten der gebührenpflichtigen Flächen für den einzelnen Gebührenbescheid

Wir beraten Sie gerne in Ihrer bayerischen Region!